1. Organisator 
    1. Der TSV Neukirch-Abteilung Ski- ist Organisator von Wintersportkursen. 
    2. Der Verein wird durch das Ski- und Langlauflehrteam im Weiteren, durch die Kursleiter im engeren Sinne während der Durchführung von Wintersportkursen vertreten.
  2. Kurse 
    1. Kursdauer beträgt je nach Ausschreibung zwischen einem und mehreren Tagen. Ein Kurs beinhaltet Ski- oder Langlaufunterricht entsprechend dem Kursziel der jeweiligen Ausschreibung durch unsere qualifizierten Übungsleiter. Der Organisator ist stets bemüht, die Kursgruppen gemäß der Leistungs- und Altersstufe der Teilnehmer zu bilden. Dies setzt eine ausreichende Teilnehmerzahl voraus. 
    2. Kursbeginn und Kursdauer sowie evtl. Abfahrtsort und Abfahrtszeit sind verbindlich in den jeweiligen Ausschreibungen festgelegt. Bei unvorhersehbaren Schnee- und Witterungsbedingungen kann der Organisator den Kursbeginn verschieben oder die Kursdauer ändern, wenn eine sinnvolle Durchführung nicht gewährleistet ist. Zeitpunkt und Art der Bekanntgabe von Änderungen sind in den Ausschreibungen genannt.
  3. Ausschreibung 
    1. Ausschreibung im Sinne dieser Teilnahmebedingungen ist zum einen das gedruckte offizielle Wintersportprogramm des Organisators, zum anderen die offizielle Internetseite www.tsv-neukirch.de. Irrtümer in den Ausschreibungen sind vorbehalten.
  4. Leistungen, Preise 
    1. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Ausschreibung des gebuchten Kurses zum Zeitpunkt der Buchung.
    2. Preise für die Kurse ergeben sich aus den Ausschreibungen. Preise gelten in Euro pro Person.
  5. Anmeldung, Bezahlung 
    1. Die Anmeldung erfolgt verbindlich durch einreichen der Anmeldung und Überweisung der Kursgebühr bei der im Anmeldeformular genannten Bank. 
  6. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung 
    1. Der Rücktritt kann durch Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung oder durch schlüssiges Verhalten (z.B. Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen, Nichterscheinen zum Kursbeginn) erfolgen.
  7. Absage durch den Organisator 
    1. Wird eine in einer Ausschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich der Organisator vor, den Kurs bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen. Bereits bezahlte Kurspreise werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
    2. Die Kurse finden bei jedem Wetter statt! Kurse werden nur dann abgesagt oder verschoben, wenn die Schneelage nicht mehr ausreicht oder Gefahr für die Teilnehmer besteht. Bei zweifelhafter Wetterlage informiert der TSV Neukirch aktuell über die Kursdurchführung über die Internetseite www.tsv-neukirch.de – Abteilung Ski, zudem kann gegeben falls unter den dort angegebenen Rufnummern telefonisch Rücksprache gehalten werden. Es obliegt dem Kursteilnehmer, diese Nachrichten abzurufen.

      Jeder Teilnehmer ist für die Bereithaltung witterungsangepasster Kleidung, sowie der entsprechenden Ausrüstung selbst verantwortlich. Für die Alpin- Kurse besteht Helmpflicht.
  8. Teilnahmevoraussetzung, Haftung 
    1. Die Teilnahme an den Kursen ist nur mit geeigneter Wintersportausrüstung möglich. Der Organisator sowie seine Übungsleiter sind nicht befugt, Einstellungen an der Ausrüstung von Teilnehmern vorzunehmen. Insofern empfehlen wir vor Antritt der Veranstaltung die Überprüfung der Ausrüstung durch ein vom DSV/FDS anerkanntes Fachgeschäft. 
    2. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Organisator sowie seine Vertreter übernehmen keinerlei Haftung für Unfälle, Beschädigungen, Verluste, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten während der Durchführung der Veranstaltung. 
    3. Zur Absicherung der in b) genannten Risiken empfiehlt der Organisator allen Teilnehmern, für ausreichend Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser sollte gegebenenfalls auch im Ausland gelten. 
    4. Die vertragliche Haftung des Organisators für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit der Organisator für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens des in 1b genannten Personenkreises verantwortlich ist.

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen    gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags. 

Aufgestellt, Neukirch Abteilung Ski Dezember 2010.